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   BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81   

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https://dejure.org/1982,17445
BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81 (https://dejure.org/1982,17445)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81 (https://dejure.org/1982,17445)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81 (https://dejure.org/1982,17445)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81
    Die im Verwaltungsverfahren nach dem OEG als Beteiligte hinzugezogene Krankenkasse ist berechtigt, den Anspruch des Geschädigten und die Aufhebung des ablehnenden Bescheides im eigenen rechtlichen Interesse zu fordern (vgl BSG vom 1981-11-17 9 RVg 2/81 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 24.06.1981 - 9 RV 38/80

    Ersatz der Heilbehandlungskosten nach BVG

    Auszug aus BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81
    Diese Gesetzesbestimmung hat erkennbar den Sinn, auch für diejenigen Aufwendungen Ersatz zu leisten, die in der Zeit nach dem Wirksamwerden der Anerkennung gemacht worden sind (vgl BSG 1981-06-24 9 RV 38/80 = SozR 3100 § 19 Nr. 13).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82

    Kompensationsdelikte - Beleidigung und Körperverletzung - Leistungsausschluß

    Die Klägerin war auch berechtigt, den Anspruch des Beigeladenen im eigenen Namen geltend zu machen, zum einen, weil der Entscheidung über den Anspruch auf Opferentschädigung Tatbestandswirkung auch für den Ersatzanspruch zukommt und zum anderen, weil dieiKlägerin als zum Verfahren zugezogen gilt° Diese Grundsätze sind auch im Opferentschädigungsrecht anwendbar (Urteile des erkennenden Senats: BSGE 52, 281, 282 f: SozR 3800 5 2 Nr. 3 mwN; Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81 -).
  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85

    Erstattung von Heilbehandlungskosten - Versorgungsverwaltung -

    Wegen der Abhängigkeit des Erstattungsanspruches von der Anerkennung hat der Senat allerdings den Krankenkassen im Anerkennungsverfahren die weitestgehenden Rechte zugesprochen: Die leistungsgewährende Krankenkasse muß zum eingeleiteten Aufklärungsverfahren hinzugezogen werden, sie darf den Versorgungsanspruch weiterverfolgen und die Aufhebung eines entgegenstehenden Ablehnungsbescheides im eigenen rechtlichen Interesse fordern (SozR 2200 5 205 Nr. 5; 3800 5 2 Nr. 4; Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81.
  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 11/85

    Abhängigkeit des Erstattungsanspruchs vom antragsbedingten Entstehen des Rechts

    Aus dem Erstattungsrechtsverhältnis ist er der Klägerin von vornherein verpflichtet, die Entscheidung über den Versorgungsanspruch verfahrensmäßig einwandfrei und zügig zu treffen, weil sie die Bedingung des Erfolges ihres Erstattungsanspruchs ist (vgl. für die noch weitergehenden Nebenrechte erstattungsberechtigter Krankenkassen: BSG SozR 2200 § 205 Nr. 5; 3800 § 2 Nr. 4; vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81 - USK 82124; BSGE 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 01.03.1984 - 9a RVg 1/82

    Familienkrankenhilfe - Gewaltopferentschädigung - Heilbehandlungskosten

    - 9a/9 RVg 3/81 : BKK 1982, 379).
  • BSG, 24.06.1981 - 9 RV 38/80

    Ersatz der Heilbehandlungskosten nach BVG

    Fundstelle SozR 3100 § 19 Nr. 13 (LT1) RegNr 9173 ErsK 1981, 413-414 (LT1) USK 81191 (LT1) Breith 1982, 315-317 (LT1) BKK 1982, 164-165 (LT1) Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1982-01-27 9a/9 RVg 3/81 Vergleiche.
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